Terms & Conditions
Snap2Travel für Reisebüros
(Stand April 2010)
1. Vertragsgegenstand
1.1. Snap2Travel ist ein Service der Snap2Interact Ltd, Irland. Die Leistung von Snap2Travel basiert auf einer vom Endkunden („Nutzer“) auf seinem Mobiltelefon zu installierenden Anwendung („Applikation“). Die Applikation ermöglicht dem Nutzer mithilfe seines Mobiltelefons eine Anzeige in einem Reisekatalog oder sonstigen Reisewerbematerialien zu fotografieren und an die Snap2Interact Server zu senden. Snap2Interact führt einen Vergleich des übersandten Fotos mit vorhandenen Katalogdaten von Reiseanbietern durch. Sofern eine Übereinstimmung ermittelt wird, erhält der Nutzer weitergehende Informationen zu der fotografierten Destination und hat die Möglichkeit über die Applikation eine Preis- und Vakanzabfrage zu starten.
Das teilnehmende Reisebüro („Teilnehmer“) erhält mit der Registrierung für den Service Snap2Travel gemäß den nachfolgenden Bedingungen eine Snap2Travel Agenturnummer. Gibt der Nutzer diese Agenturnummer in seiner Applikation an, so werden dem Nutzer nach jeder Verfügbarkeitsabfrage die Kontaktdaten des Teilnehmers angezeigt, mit der Möglichkeit sich per Telefon oder Email zwecks Buchung mit dem Teilnehmer in Verbindung zu setzten.
1.2. Gegenstand dieser Vereinbarung ist gemäß den nachfolgenden Bedingungen ausschließlich die Vergabe einer Snap2Travel Agenturnummer verbunden mit der Möglichkeit diese an Nutzer des Teilnehmers weiterzugeben, sodass der Nutzer diese in die Applikation eingeben kann. Ferner ist Gegenstand dieser Vereinbarung die Anzeige der bei Snap2Interact hinterlegten Kontaktdaten des Teilnehmers in der Applikation des Nutzers und die Ermöglichung der Kontaktaufnahme zwischen Nutzer und Teilnehmer durch die Applikation. Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Nutzung der Applikation egal zu welchem Zweck. Hierzu bedarf es des Abschlusses einer gesonderten Vereinbarung mit Snap2Interact bzw. dem Vertriebspartner.
1.3. Snap2Interact hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Nutzer die Snap2Travel Agenturnummer des Teilnehmers in seine Applikation eingibt. Snap2Interact schuldet daher ausschließlich die Anzeige der jeweils auf den Snap2Interact Servern vom Teilnehmer hinterlegten Kontaktdaten. Ein Recht darauf, dass bestimmte Nutzer die Agenturnummer des Teilnehmers tatsächlich in der Applikation eingeben oder darauf dass durch die Registrierung bei Snap2Travel durch Nutzer tatsächlich Buchungen beim Teilnehmer erfolgen, besteht nicht. Der Teilnehmer hat ferner keinen Anspruch drauf, dass bestimmte Anbieter von Snap2Travel unterstützt werden oder bestimmte Bilder von der Applikation erkannt werden. Der Teilnehmer ist für den Abschluss von Agenturverträgen mit den Anbietern als Voraussetzung zur Buchung der von dem Nutzer angefragten Destinationen selbst verantwortlich. Ferner ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, die entsprechenden technischen Voraussetzungen für die Kontaktaufnahme des Nutzers (z.B.: Email Account, Telefonanbindung), sowie zur Dateneingabe auf den Servern von Snap2Interact (Internetzugang) zu schaffen.
2. Registrierung und Teilnahme an Snap2Travel
2.1. Die Teilnahme am Service Snap2Travel erfordert eine Registrierung des Teilnehmers. Zur Teilnahme und Registrierung sind ausschließlich juristischen oder natürliche Personen berechtigt, die gewerblich mit der Vermittlung von Reisen tätig sind. Die Registrierung erfolgt on-line unter www.snap2travel.de. Mit Abschluss der Registrierung kommt zwischen Snap2Travel und dem Teilnehmer ein Vertrag über die Nutzung von Snap2Travel zustande.
2.2. Nach der Registrierung erhält der Teilnehmer Zugang zu dem Snap2Travel Service. Gewünschte Änderungen der Kontaktdaten erfolgen per E-Mail an info@snap2travel.de. Der Teilnehmer ist für die Aktualisierung seiner Kontaktdaten verantwortlich.
2.3. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Snap2Interactive den Nutzern, die die Agenturnummer des Teilnehmers in die Applikation eingegeben haben, bei Bedarf die auf den Servern von Snap2Interact die Kontaktdaten des Teilnehmers anzuzeigen. Diese beinhalten Name und Anschrift, Telefon und Emailadresse des Teilnehmers.
3. Missbräuchliche Nutzung des Systems
Die Nutzung von Snap2Travel ist ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung zwischen Teilnehmer und Nutzer gemäß Ziffer 1 dieser Vereinbarung erlaubt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, jede missbräuchliche Nutzung von Snap2Travel zu unterlassen. Eine solche missbräuchliche Nutzung liegt beispielsweise in der Verwendung von Snap2Travel durch den Teilnehmer, um für eigene gewerbliche Zwecke Vakanzsabfragen durchzuführen, sowie der Einsatz von Roboticsoftware.
4. Störungen der Verfügbarkeit
4.1. Snap2Interact gewährleistet eine Verfügbarkeit des Snap2Travel Systems von 98 % pro laufenden Kalendermonat.
Für die Bemessung der Zeit der Verfügbarkeit bleiben jedoch unberücksichtigt:
• Angemessener Zeitraum zur Störungsbeseitigung;
• Geplante und dem Teilnehmer mitgeteilte Stillstandzeiten des Snap2Travel Systems, während derer Wartungsarbeiten, Änderungen an den Datenverarbeitungsanlagen oder deren Software vorgenommen werden;
• Störungen der Verfügbarkeit, die dadurch eintreten, dass die Datenverarbeitungsanlagen der Anbieter die von den Snap2Interact Servern benötigten Daten nicht anliefern;
• Störungen, die auf Fehlern des Datenübertragungsnetzes oder des Datenübertragungsunternehmens beruhen.
4.2. Wird die in Ziffer 4.1 gewährleistete Verfügbarkeit pro Kalendermonat unterschritten, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Ermäßigung (Minderung) des Entgelts für den betreffenden Monat im Verhältnis zur tatsächlichen Verfügbarkeit. Diese Ermäßigung erfolgt in Form einer Gutschrift, die bei der folgenden Abrechnung verrechnet werden kann.
5. Entgelte, Erhöhung der Entgelte
5.1. Der Teilnehmer zahlt an Snap2Interact für die Nutzung von Snap2Travel und die zur Bereitstellung einer Snap2Travel Agenturnummer eine jährliche Service Pauschale in Höhe von 40,00 € pro Kalenderjahr. Sofern die Laufzeit des Vertrages kein vollständiges Kalenderjahr betrug, so wird die Service Pauschale nicht anteilig für die unterjährige Laufzeit des Vertrages erstattet. Etwas davon Abweichendes gilt nur, wenn dies im Rahmen von Sonderaktionen angekündigt worden ist.
5.2. Die Service Pauschale ist jeweils fällig zum 31.12. eines Kalenderjahres, im Falle der unterjährigen Vertragsbeendigung zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung und zahlbar innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung durch Snap2Interact.
5.3. Snap2Travel behält sich vor, die Höhe der Servicepauschale mit einer Vorankündigungsfrist von 3 Monaten anzupassen, wenn
a) der Leistungsumfang des Snap2Travel Systems durch Verbesserungen nicht nur unerheblich erweitert wird, oder
b) durch die Anpassung gestiegene Kosten für Snap2Interact, die zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich sind, ausgeglichen werden. Darunter fallen insbesondere erhöhte Preise Dritter, die für die vertraglich von Snap2Travel geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen erbringen.
c) um Ausgleich der allgemeinen durch das Statistische Bundesamt festgelegten Teuerungsrate. Bei einer negativen Teuerungsrate kann dies entsprechend zu einer Senkung der Service Pauschale führen-
5.4. Unabhängig von Ziffer 5.3. behält sich Snap2Interact das Recht vor, jederzeit Entgelte für Produkte und/oder Funktionalitäten, die bis dahin kostenfrei angeboten wurden, ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten zu erheben. Dies gilt aber nur, soweit die betroffenen Funktionalitäten nicht wesentlicher Teil der vertragsgegenständlichen Funktion von Snap2Travel sind und die zusätzlichen Entgelte dazu dienen, interne oder externe Kosten auszugleichen, die Snap2Interact entstehen, weil die betroffenen Produkte und/oder Funktionalitäten während der Laufzeit des Vertrages überdurchschnittlich stark vom Teilnehmer genutzt werden.
5.5. Unbeschadet weiterer Ansprüche, ist Snap2Interact berechtigt, nach Ablauf einer Vorankündigungsfrist von 90 Kalendertagen die Zahlung eines besonderen Transaktionsentgeltes, dessen Höhe und Konditionen dem Teilnehmer gesondert mitgeteilt wird zu verlangen, sofern der Teilnehmer das Snap2Travel System insgesamt oder auch nur bezogen auf einzelne Anbieter überwiegend entgegen Ziffer 3 dieser Vereinbarung zur Vakanzenabfrage für eigene gewerbliche Zwecke nutzt.
5.6 Für den Fall, dass Snap2Interact für die Nutzung des Snap2Travel Services zusätzliche oder verbesserte Funktionalitäten zur Verfügung stellt, ist Snap2Interact berechtigt, von dem Teilnehmer, der diese zusätzlichen oder verbesserten Funktionalitäten nutzt, mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten zum 1. des jeweils folgenden Monats die Zahlung angemessener Entgelte zu verlangen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1. Der Teilnehmer willigt in eine Abbuchung aller im Rahmen seiner Vertragsbeziehung zu Snap2Interactive von ihm zu zahlenden Vergütungen im Bankeinzugsverfahren ein. Alternativ kann die Bezahlung auch über PayPal erfolgen. Widerruft der Teilnehmer die Zustimmung zum Bankeinzugsverfahren, so sind die hierdurch bei Snap2Interact zusätzlich entstehenden Kosten vom Teilnehmer zu zahlen. Gleichfalls vom Teilnehmer zu zahlen sind eventuell anfallende Rücklastschriftgebühren.
6.2. Sofern auf die Vergütungen eine gesetzliche Umsatzsteuer zu entrichten hat, so hat diese der Teilnehmer in der jeweils geltenden Höhe zu entrichten. Der Teilnehmer stellt Snap2Interact insoweit von sämtlichen Ansprüchen der deutschen Finanzbehörden frei, die darauf beruhen, dass der Teilnehmer seinen gesetzlichen umsatzsteuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
6.3. Im Falle des Verzuges ist Snap2Interact berechtigt, dem Teilnehmer tatsächlich entstandene Verzugszinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Dem Teilnehmer bleibt die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Verzugsschadens offen. Im Falle des Verzugs wird für Mahnschreiben eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben.
7. Vertragsdauer
7.1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Dauer. Seine Laufzeit beginnt mit Abschluss der Registrierung zur Teilnahme an Snap2Travel durch den Teilnehmer.
7.2. Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Kalenderjahresende in Textform (Email ist ausreichend) gekündigt werden.
7.3. Das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Frist zu kündigen, bleibt unberührt. Der Teilnehmer kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei
• Erhöhung oder Einführung von Transaktionsentgelten durch Snap2Interact gemäß Ziffern 5.3 und 5.4;
• Erhöhung von Nutzungsentgelten.
Snap2Interact kann den Vertrag derart kündigen, insbesondere bei
• Missbräuchlicher Nutzung des Systems gemäß Ziffer 3;
• Zahlungsverzug des Teilnehmers in Höhe einer Servicepauschale, sowie bei wiederholter verspäteter oder unvollständiger Zahlung oder falls Snap2Interact berechtigten Anlass zu der Vermutung hat, der Teilnehmer werde das (vorläufige) Insolvenzverfahren beantragen bzw. es wird gegen ihn beantragt werden;
- Falscher oder unvollständiger Angabe der Kontaktdaten, mit der Folge, dass der Nutzer keinen Kontakt mit dem Teilnehmer über die Applikation aufnehmen kann.
8. Haftung
8.1. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Snap2Interact, seiner leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertreter sowie sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet Snap2Interact unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist sowie bei Fehlen übernommener Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit seitens Snap2Interact, seiner leitenden Angestellten, gesetzlichen Vertreter oder eingeschalteter Erfüllungsgehilfen wird die Haftung ausgeschlossen, soweit weder eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde noch ein Fall der Unmöglichkeit oder des Verzuges vorliegt.
8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragstypisch vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Höchstsumme für vertragstypisch vorhersehbare Schäden beträgt in diesen Fällen maximal eine vom Teilnehmer im Kalenderjahr zu entrichtenden Servicepauschale.
8.3. Die Haftung von Snap2Interact ist ausgeschlossen,
• für die Richtigkeit und Genauigkeit der über das snap2Travel System oder der von den angeschlossenen Anbieter System übermittelten Daten der Anbieter; Dies gilt insbesondere für Vakanz- und Preisangaben
• für die Verfügbarkeit der Rechner der Anbieter und die Anlieferung der von diesen an die Snap2Travel Server zu übermittelnden Daten und die Weiterübermittlung von Daten durch den Anbieter an Rechner Dritter;
• für die Erfüllung der über das Snap2Travel vermittelten Vertragsabschlüsse zwischen Teilnehmer und Nutzer oder Anbieter und Teilnehmer;
• wenn seitens des Teilnehmers hinterlegte Daten geltendes Recht verletzen oder unzutreffend, irreführend oder beleidigend sind;
• bei Datenverlust, wenn der Teilnehmer keine arbeitstägliche Datensicherung betrieben hat und die verlorenen Daten nicht aus dem System heraus rekonstruierbar sind;
8.4. Da die Funktionsfähigkeit der Kommunikationsverbindungen vom Teilnehmer zum Snap2Interact Server nicht Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist, übernimmt Snap2Interact hierfür keine Haftung.
Auch haftet Snap2Interact nicht, sollten Dritte sich Zugang zur Datenverarbeitungsanlage des Teilnehmers verschaffen und dort Daten einsehen, verändern, ergänzen, löschen oder in sonstiger Weise bearbeiten.
8.5. Snap2Interact ist von der Verpflichtung zur Leistung befreit, sofern die Erfüllung durch einen nicht von Snap2Interact zu vertretenden Grund verzögert oder behindert wird, einschließlich höhere Gewalt, Handlungen von Feinden, Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmungen, Explosionen, Arbeitskampf oder Streik, Behörden- oder Regierungsmaßnahmen, Unterbrechung der Stromversorgung oder der Datenfernübertragung oder Störungen des Datenübertragungsnetzes und dessen Einrichtungen.
9. Firmenzeichen, Nutzungsrechte Logos
9.1. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass verschiedene Bezeichnungen von Snap2Intearact markenrechtlich geschützt sind. Er wird jede unberechtigte Verwendung, von Marken-, Firmen- und Produktbezeichnungen, soweit diese nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung erlaubt ist unterlassen.
9.2. Der Teilnehmer ist berechtigt die Bezeichnung „Snap2Travel“, sowie das Logo „“
ausschließlich zum Zwecke seiner eigenen Werbemaßnahmen gegenüber Dritten zu nutzten. Ausschließlich zu diesem Zweck räumt Snap2Interact dem Teilnehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages befristete und auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht ein, die Bezeichnung „Snap2Travel“ sowie das oben dargestellte Logo nach Maßgabe des style guides zu nutzten. Snap2Interact wird dem Teilnehmer ein Logo über den Downloadbereich auf der Homepage zur Verfügung stellen.
9.3. Sofern die Applikation für bestimmte Mobilgeräte zukünftig auf der Webseite www.snap2travel.com zum Download bereitgestellt wird, erhält der Teilnehmer das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, auf die Laufzeit des Vertrages befristete und auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkte Recht die öffentlich verfügbare Applikation in unveränderter Form zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen, vorausgesetzt, dass der Teilnehmer die in der Applikation oder der Datei enthaltenen Nutzungsverträge oder Copyrighthinweise nicht entfernt.
10. Datenschutz
10.1. Bei der Registrierung erhebt Snap2Interact neben der Firmenbezeichnung, der Firmenanschrift, der Emailadresse, die Telefon- und Faxnummer des Teilnehmers den Namen einer Kontaktperson. Ferner kann der Teilnehmer, wenn er dies wünscht, eine Mobilfunknummer angeben. Die Daten des Nutzers werden auf Servern der Snap2Interact Ltd. in Irland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gespeichert. Snap2Interact verpflichtet sich, die übermittelten Daten ausschließlich im Sinne dieses Nutzungsvertrages zu verarbeiten, dies schließt insbesondere eine Weitergabe der Daten an Nutzer, die die Agenturnummer des Teilnehmers in die Applikation eingegeben haben, ein. Weitere Informationen zu dem Thema Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10.2. Snap2Interact wird die Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben, es sei denn diese Weitergabe ist Bestandteil des Services von Snap2Travel (vergl. Ziffer 10.1), oder der Ditte wurde von Sap2Interact mit der Ausführung von Leistungen innerhalb des Snap2Travel Services beauftragt. In diesem Fall wird der Dritte von Snap2Interact verpflichtet, die Daten ausschließlich für diesen Zweck zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt ferner, wenn Snap2Interact durch Gesetz oder behördlicher Verfügung zur Offenlegung der Daten verpflichtet ist.
10.3. Snap2Interact verpflichtet sich, die übermittelten Daten nur dann zu verarbeiten, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass diese Daten unrechtmäßig übermittelt wurden;
10.4. Snap2Interact wird die übermittelten Daten nur dann zu eigenen Zwecken verarbeiten, wenn dies durch Gesetze oder Verordnungen ausdrücklich gestattet ist.
11. Verschiedenes
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für jede Änderung dieser Textformklausel.
11.2. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Die Parteien sind für diesen Fall verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
11.3. Diese Vertragsbedingungen können von Snap2Interact geändert werden, soweit hierdurch nicht Regelungen über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, insbesondere die Laufzeit einschließlich der Kündigungsregelungen betroffen sind. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen vorgenommen werden soweit vorhandene Regelungen von nach Vertragsschluss erfolgten Änderungen einschlägiger Gesetze und Verordnungen, sowie Änderungen der Rechtsprechung betroffen sind und hierdurch eine Regelungslücke entsteht.
11.4. Änderungen dieser Vertragsbedingungen gemäß Ziffer 11.3 teilt Snap2Interact in Textform mit. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht der Teilnehmer binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird Snap2Interact den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.
Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen, behält sich Snap2Interact ausdrücklich vor, diese Vereinbarung ordentlich zu kündigen.
11.5 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht.